Aktuelles
Aufgund ständig neuer Bestimmungen und stetigen Änderungen, bitten wir Sie die jeweils aktuellen Reiseinformationen über die Seiten des Auswärtigen Amtes abzurufen. Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch beim RKI – Robert Koch Institut.
Oman allgemein
Oman liegt nur sechs Flugstunden entfernt von Frankfurt am östlichen Rand der Arabischen Halbinsel. Das Sultanat Oman grenzt im Westen an das Königreich Saudi Arabien. Südlich von Oman liegt die Republik Jemen und im Nordwesten grenzt es an die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Enklave Musandam befindet sich auf der Spitze der gleichnamigen Halbinsel im Nordosten an der Strasse von Hormus. Das Sultanat überrascht mit wild zerklüfteten Hochgebirgen, tiefen Canyons, idyllischen Oasen und weitläufigen Plantagen. Die Hauptstadt Muskat hat nur 25.000 Einwohner.
Landessprache
Arabisch ist Amtssprache, weitere verbreitete Sprachen sind Suaheli, Urdu, Hindi. Gängige Verkehrs- und Handelssprache ist Englisch.
Religion
Islam, 75% Ibaditen 25% der Bevölkerung sind im Wesentlichen Sunniten, Schiiten und Hindus.
Beste Reisezeit
Die Reisesaison in Oman ist ganzjährig, aber als beste Reisezeit wird Oktober bis März empfohlen.
Aktuelle Wetterinfos unter (www.wetteronline.de)
Ortszeit/Zeitzonen
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) + 3, MESZ +2 (www.zeitzonen.de)
Kleidung
Leichte Sommerkleidung ist in Oman das ganze Jahr über ausreichend. Für kältere Tage im Winter genügt ein Pullover. Die Kleidung sollte den landesüblichen muslimischen Gepflogenheiten entsprechen, also Schultern, Oberarme und Knie bedecken. Die korrekte Badebekleidung des Mannes am öffentlichen Strand sind die Bermuda-Shorts, für Frauen einteilige Badeanzüge.
Telefon
Vorwahl für Oman +968
Netzspannung
220/240 Volt Wechselstrom mit einem britischen 3-Stift-Stecker. US-Geräte benötigen einen Adapter.
Währung
Omani Rial (OMR). Nur im Land als Währung erhältlich. Der Rial ist 1000 Baizas unterteilt. Die Währung ist frei konvertierbar, der Wechselkurs an den US-Dollar gebunden und daher denselben Schwankungen unterworfen. Aktuelle Wechselkurse (www.oanda.com)
Einreise Oman
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit 2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für den Erhalt des Visums stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Flughafens am 21. März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist im Ausnahmefall weiterhin ersatzweise am Flughafen, an den Häfen und Grenzübergängen an Land am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen möglich. Jedoch ist dann mit Wartezeiten zu rechnen. Flugreisende sollten Einzelheiten bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragen oder sich auf der Webseite der omanischen Polizei informieren.
Folgende Visa können beantragt werden:
a) Visum mit 10 Tagen Gültigkeit für 5 OMR
b) Touristen-Visum mit einmaliger Einreise für einen Besuchsaufenthalt von bis zu 30 Tagen (online oder bei Ankunft am Flughafen).
Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €. Verlängerungsmöglichkeit um einen (weiteren) Monat.
c) Touristen-Visum mit mehrfacher Einreise mit einem Nutzungszeitraum von bis zu einem Jahr. Die jeweilige Aufenthaltsdauer darf vier Wochen nicht überschreiten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Gebühr: 50,- OMR = ca. 120,- €.
d) Visum für mehrmalige Einreisen für Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können. Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate und maximal ein Jahr. Es berechtigt zu Aufenthalten von jeweils maximal drei Monaten. Der Reisepass muss eine Restgültigkeit von mindestens einem Jahr aufweisen.
Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer der vorgenannten Visa wird eine Strafgebühr i. H. v. 10,- OMR = ca. 25,- €/Tag erhoben.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ebenfalls ein Visum zur einmaligen Einreise (Gebühr: 20,- OMR = ca. 50,- €). Einzelheiten sollten bei der befördernden Fluggesellschaft oder der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 24 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Einreise aus und Weiterreise nach Katar
Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie im Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.
Einreise aus und Weiterreise in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Für die Einreise auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann bei einer der Vertretungen Omans in Deutschland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.
Weitere Informationen sollten direkt bei der Botschaft des Oman in Berlin erfragt werden.
Botschaft des Sultanats Oman
Clayallee 82
14195 Berlin
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Zollvorschriften bei Einreise über Dubai
Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Auch die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten. Sie werden bei Einfuhr konfisziert. Strafrechtliche Verfolgung kann nicht ausgeschlossen werden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Besondere Zollvorschriften Oman
Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden. Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln (vor allem Schweinefleischprodukten) und mehr als einer Flasche Alkohol sowie die Einfuhr von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen. Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden. Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten (Antidepressiva und andere Psychopharmaka) sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht. Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.
Gesundheit/Impfbestimmungen
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe:www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Genaue Impfvorschriften und Gesundheitsempfehlung dieses Landes erhalten Sie hier:
Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin (www.dtg.mwn.de)
Centrum für Reisemedizin (www.crm.de)
Kombinationsmöglichkeiten nach Ihrer Tauchsafari
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Fragen/Unklarheiten
Haben Sie weitere Fragen? Gerne stehen wir Ihnen mit einer Beratung zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine email: info@tourmare.de