Die Anreise aus Deutschland dauert je nach Verbindung ca. 9 Stunden (Ostküste) und etwa 13 Stunden (Westküste)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Reisende sicherstellen, dass sie alle Dokumente, die für die Ein- und Weiterreise benötigt werden, mit sich führen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass, vorläufiger Reisepass
Kinderreisepass mit Foto. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Ein Personalausweis reicht nicht zur Einreise in Kanada
Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein
Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Ein- und die Transitreise zwar visumsfrei, aber nur noch mit einer elektronischen Einreiseerlaubnis möglich
Mit Wirkung vom 01.08.2015 wurde in Kanada das eTA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Deutsche Staatsangehörige, die von der Visapflicht für Kanada befreit sind, müssen vor der Abreise zwingend eine elektronische Einreiseerlaubnis einholen, um auf dem Luftweg nach Kanada ein- oder durchreisen zu können. Seit dem 10.11.2016 gilt diese Regelung für betroffene Reisende ausnahmslos, die zuvor bestehenden Übergangsregelungen sind weggefallen. Für Einreisen auf dem Land- oder Seeweg ist eine eTA nicht erforderlich.
Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Visums/Aufenthaltstitels für Kanada sind (entry visa, study/work visa, temporary residence permit, permanent residence permit, diplomatic/consular acceptance etc.) benötigen zur Einreise keine eTA. Auch Flugpersonal ist für berufliche Transitaufenthalte in Kanada von bis zu 24 Stunden von der Pflicht zur Beantragung einer eTA befreit.
Hinweis für Doppelstaater: Deutsche Staatsangehörige, die auch die kanadische Staatsangehörigkeit besitzen, können seit dem 10.11.2016 nicht mehr nur mit ihrem deutschen Reisepass (und eTA) nach Kanada einreisen, sondern müssen zwingend im Besitz eines kanadischen Reisepasses sein.
Antragsverfahren für die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)
Die Beantragung muss vor Antritt der Flugreise online erfolgen. Informationen der kanadischen Regierung, in deutscher Sprache, sowie den Link zum Antragsformular finden Sie hier: www.cic.gc.ca. Nicht-offizielle Webseiten bieten unter Erhebung deutlich überhöhter Gebühren die Vermittlung der electronic Travel Authorization (eTA) an. Hierbei könnte es sich zum Teil betrügerisch um eine nur vermeintliche „eTA“ handeln, die von den kanadischen Behörden nicht anerkannt wird. Bitte halten Sie sich ausschließlich an die oben genannte Internetseite. Für Antragsteller mit körperlichen oder geistigen Behinderungen kann die Einreisegenehmigung durch einen Vertreter auf alternativem Wege eingeholt werden. Reisende sollten beachten, dass auch eine erteilte Genehmigung keinen Anspruch auf Einreise nach Kanada begründet. Die endgültige Entscheidung obliegt weiterhin dem zuständigen kanadischen Grenzpersonal.
Im Zuge der elektronischen Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 7,- CAD ( ca. 5,- EUR) zu entrichten. Die Einreisegenehmigung wird für fünf Jahre erteilt und ist an das jeweilige Reisedokument des Antragstellers gebunden. Wird folglich innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein neuer Reisepass ausgestellt, muss das eTA-Verfahren erneut durchgeführt werden. Reisende, die im Besitz mehrere Reisepässe sind, müssen ggf. für jeden Pass eine gesonderte eTA beantragen (die Erteilung mehrerer eTA ist möglich, auch wenn sich diese zeitlich überschneiden).
Bei Ankunft in Kanada erfolgt eine Einreisebefragung durch Beamte der Einwanderungsbehörde CBSA. Reisende müssen den Beamten überzeugend darlegen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt verfügen, keine Arbeitsaufnahme beabsichtigen und Kanada nach Ende des Besuchs wieder verlassen. Ergeben sich bei der Befragung Zweifel, kann sich in Einzelfällen das Verfahren durch weitere Nachforschungen der Einwanderungsbehörde über mehrere Stunden erstrecken. Besonders bei der Vermutung einer Beschäftigung sind die kanadischen Behörden sehr streng. Die Einreise wird zudem verweigert, wenn Reisende als nicht akzeptabel zur Einreise („inadmissible“) eingestuft werden, z.B. bei falschen Angaben, Gefahr für die Sicherheit, Verurteilung wegen Straftaten (auch außerhalb Kanadas), Risiko für die öffentliche Gesundheit o.ä. Bei gewährter Einreise wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom Grenzbeamten festgelegt und im Einreisestempel vermerkt. Anträge auf Verlängerung sollten 30 Tage vor Visumsablauf gestellt werden. Die Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada in Berlin wurde am 30. April 2012 geschlossen. Zuständig ist nun die Botschaft von Kanada in Wien (Österreich). Anträge im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität (International Experience Canada) können nur online gestellt werden. Bei Minderjährigen, die allein, mit nur einem Elternteil oder einer dritten Person nach Kanada einreisen, muss mit einer Befragung über die Reiseumstände gerechnet werden. Für diesen Fall sollten Nachweise über das Sorgerecht und eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit deren Daten und Erreichbarkeiten bereitgehalten werden. Vordruck hier: www.travel.gc.ca
Für die Ableistung von Praktika, die Aufnahme einer Au-Pair Tätigkeit oder ähnliche Beschäftigungen ist die vorherige Einholung einer Arbeitserlaubnis („work permit“) über die Botschaft von Kanada in Wien erforderlich. Dies gilt auch für unbezahlte Beschäftigungen wie z. B. Kinderbetreuung im Rahmen von Gastaufenthalten! Ausnahmen bestehen lediglich im Rahmen des Programms „International Experience Canada.
Näheres zu den kanadischen Einreisebestimmungen findet sich im Internet unter: www.cic.gc.ca
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Weitere Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de)
Mietwagen
Mit dem deutschen Führerschein kann in Kanada bei touristischen Aufenthalten bis zu einer Dauer von sechs Monaten gefahren werden. Vorsorglich wird empfohlen, zusätzlich auch einen internationalen Führerschein mitzuführen. In Kanada gilt das metrische System, Entfernungen werden in km angegeben. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 100/110 km/h. Es drohen empfindliche Strafen bei Tempo- und Alkoholverstößen. Informieren Sie sich über die gültigen Verkehrsregeln,! Abweichungen zu Deutschland bestehen z. B. im Rechtsabbiegen bei Rot, Kreuzungen mit 4-way-stop, rechts überholen auf Autobahnen, Überholverbot von haltenden Schulbussen mit Warnblinker. Strafzettel sollten bezahlt werden, da sonst bei einer erneuten Einreise nach Kanada Schwierigkeiten auftreten können.